Mitgliedschaft
Deutscher Kulturrat
- Alle Kirchengemeinden, Schulen, Museen und Bezirksvereine aus KZN, die ein Interesse an dem Arbeitsbereich des Kulturrates haben, können dazu gehören. Diese Organisationen wählen auf ihren Jahresversammlungen je eine/n Vertreter/in und eine/n Stellvertreter/in.
- Diese offiziell gewählten Vertreter/innen bilden den Kulturrat.
- Weitere Mitglieder können, auf Grund ihrer besonderen Kenntnisse oder Erfahrung in bestimmten Bereichen, wie z.B. dem Tourismus, zur Mitwirkung im Rat ernannt und eingeladen werden.